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Grundsteuer: Aktuell keine Auswirkungen erwartet

28.12.2023 – Millionen von Grundstückbesitzern mussten mit Stichtag 31.01.2023 eine Erklärung zur neuen Grundsteuerreform bei den für sie zuständigen Finanzämtern einreichen. In diesem Rahmen waren jedoch nicht nur Privatpersonen, Firmen und Vereine zur Abgabe aufgerufen, sondern auch alle Kommunen.
 
Bisheriger Verlauf - Unsere FOB-Stadtratsfraktion fragte zur fristgerechten Einreichung der Unterlagen erstmals am 31. Januar bei der Stadtverwaltung nach. Aus der damaligen Antwort des Oberbürgermeisters ging hervor, dass der Abgabetermin nicht eingehalten werden konnte. Als Grund wurde neben einem hohen Verwaltungsaufwand hinsichtlich der Aktualisierung von Flurstücken auch eine nicht ordnungsgemäße Datenpflege von Seiten des Finanzamtes angezeigt und eine Fristverlängerung bis zum 31.03.2023 gewährt, welche nochmals bis zum 30.06.2023 verlängert wurde (siehe Homepagebericht vom 12.05.2023). Auch hier wurde der hohe Bearbeitungsaufwand des Finanzamtes als Grund angegeben.

Bearbeitungsstand - Unsere Fraktion fragte am 3. Dezember erneut nach dem aktuellen Sachstand der Bearbeitung nach. Hier wurde unserer Fraktion mitgeteilt, dass die letzten Grundsteuererklärungen der Stadt am 08.09.2023 dem Finanzamt übermittelt wurden. Damit wurden Insgesamt 223 Grundsteuererklärung übermittelt. Davon wurden bisher 178 Bescheide vom Finanzamt bearbeitet, 45 Bescheide stehen noch aus.
 
Auswirkungen - Neben dem aktuellen Bearbeitungsstand stellte unsere Fraktion auch eine Frage zu den möglichen finanziellen Auswirkungen auf die städtische Haushaltsplanung. Hierzu wurde erklärt, dass es derzeit keine finanziellen Auswirkungen auf den Finanzhaushalt zu befürchten gibt, da die Kommune keine Grundsteuer bezahlt. Unter Umständen können sich Änderungen bei den Erträgen im Ergebnishaushalt ergeben, welche auf Veränderungen der Messbeträge zurückzuführen wären. Hierzu kann jedoch zum aktuellen Zeitpunkt noch keine verlässliche Aussage getroffen werden.
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