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Kommunalaufsicht bestätigt Rechtswidrigkeit der Abwahl

18.09.2026 – Die Abwahl von Björn Fläschendräger als 1. Stellvertretender Oberbürgermeister der Stadt Oelsnitz/Vogtl. ist nach Feststellung der Kommunalaufsicht formell rechtswidrig erfolgt. Mit Bescheid vom 27.08.2026 stellte das Landratsamt Vogtlandkreis fest, dass die Abwahl in der Stadtratssitzung am 29.04.2026 nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Vorausgegangen war ein Antrag unserer Wählervereinigung auf kommunalaufsichtliche Prüfung. In das Verfahren waren auch die Landesdirektion Sachsen sowie das Sächsische Staatsministerium des Innern einbezogen.

Nach Feststellung der Kommunalaufsicht wurde insbesondere gegen § 20 der Sächsischen Gemeindeordnung verstoßen. Im Bescheid heißt es: “Die gesetzlichen Vorgaben wurden bei der Beschlussfassung im Stadtrat nicht beachtet. Der Beschluss ist damit kraft Gesetzes rechtswidrig.” Dies führt jedoch nicht zur Nichtigkeit der Abwahl, da dies nur bei “gemeindlichen Normsetzungsakten” der Fall ist. Stattdessen wird die Stadtverwaltung aufgefordert, in der Ratssitzung am 23.09. eine erneute Wahl der Stellvertreter durchzuführen.

Fläschendräger sieht von erneuter Kandidatur ab

Trotz der festgestellten Rechtswidrigkeit der Abwahl wird Björn Fläschendräger bei der anstehenden Neuwahl nicht erneut kandidieren. „Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass die Grundlage für eine vertrauensvolle und sachorientierte Zusammenarbeit in der derzeitigen Zusammensetzung des Stadtrates nicht mehr gegeben ist”, erklärt Fläschendräger. Die Entscheidung sei bewusst und nach sorgfältiger Abwägung getroffen worden. Mit der offiziellen Feststellung der Rechtswidrigkeit ist die Angelegenheit für ihn zumindest auf verwaltungsrechtlicher Ebene abgeschlossen. Auf seine Amtszeit blicke er mit Dankbarkeit zurück. Besonders bewegt hat ihn die breite Unterstützung und das große Vertrauen, das ihm in den vergangenen Monaten aus der Bürgerschaft entgegengebracht wurde.

Wahl von Romy Jasinski rechtlich nicht wirksam

Die Wahl von Romy Jasinski zur 2. Stellvertretenden Oberbürgermeisterin am 01.07.2026 ist hingegen von einer rechtlichen Unvereinbarkeit betroffen. Nach den maßgeblichen Bestimmungen der Sächsischen Gemeindeordnung sind das Amt eines Ortsvorstehers und das Amt des OB-Stellvertreters nicht miteinander vereinbar.

Romy Jasinski ist seit mehr als 20 Jahren Ortsvorsteherin von Magwitz und möchte dieses Amt auch weiterhin gerne ausüben. Damit verbunden ist auch ihre Tätigkeit als Eheschließungsstandesbeamtin der Stadt Oelsnitz/Vogtl., welche sie mit Leidenschaft ausübt. Die rechtliche Unvereinbarkeit der beiden Ämter war ihr zum Zeitpunkt ihrer Kandidatur nach eigener Aussage nicht bekannt, betont Romy Jasinski. Sie wird das Amt der 2. Stellvertretenden Oberbürgermeisterin daher nicht wahrnehmen. Nach der zugrunde gelegten Rechtsauffassung ist ein gesonderter Rücktritt oder eine Abwahl nicht erforderlich, da die Wahl aufgrund der bestehenden Unvereinbarkeit nicht wirksam zustande gekommen ist.

Warum wurden die rechtlichen Voraussetzungen nicht früher geklärt?

Neben den konkreten personellen Konsequenzen stellt sich aus Sicht unserer Wählervereinigung die grundsätzliche Frage, wie es dazu kommen konnte, dass bei der Besetzung der Stellvertreterämter rechtliche Fragen erst nach den Wahlen/Abwahlen geklärt wurden. Gerade in diesen Fällen sollten die gesetzlichen Voraussetzungen vom zuständigen Fachamt der Stadtverwaltung im Vorfeld eindeutig geprüft und transparent dargelegt werden.

Im Fall von Romy Jasinski war eine Kandidatur für das Amt der 2. Stellvertretenden Oberbürgermeisterin bereits im Februar 2026 erstmals auf der Tagesordnung. Umso mehr stellt sich die Frage, weshalb die mögliche Unvereinbarkeit mit dem Amt der Ortsvorsteherin nicht bereits zu diesem Zeitpunkt geklärt wurde? Dabei geht es ausdrücklich nicht um persönliche Vorwürfe. Entscheidend ist vielmehr, wie künftig rechtssichere und transparente Verfahren gewährleistet werden können. Eine frühzeitige Prüfung hätte die nun entstandene Situation für die Betroffenen, den Stadtrat und die Bürgerschaft möglicherweise vermeiden können.

Rechtssicherheit muss gegeben sein

Die aktuellen Vorgänge zeigen, wie wichtig die Einhaltung gesetzlicher Verfahrensvorschriften auch bei kommunalpolitischen Entscheidungen ist. Für unsere Wählervereinigung bleiben Rechtssicherheit, die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie ein fairer und sachorientierter Umgang im politischen Miteinander der Maßstab unseres Handelns.

Unser Dank gilt allen Bürgerinnen und Bürgern, die Romy Jasinski und Björn Fläschendräger in den vergangenen Monaten unterstützt und ihr Vertrauen ausgesprochen haben.
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