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Kein generelles Feuerwerksverbot in Oelsnitz/Vogtl.

30.12.2020 – In den letzten Tagen häuften sich die Anfragen zu etwaigen Feuerwerksverboten in Oelsnitz. Die Stadtratsfraktion unserer Wählervereinigung möchte dazu aufklären. Es gibt ein Verbot für den Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk vorliegt.

Heißt im Klartext - wer noch Restbestände aus den Vorjahren besitzt, darf diese wie gewohnt abbrennen. Davon ausgenommen bleibt der Marktplatz sowie das Schloßgelände. Dies sind die einzigen Zonen in welchen ein Böller- und Feuerwerksverbot vorliegt. Auf diese Regelung haben sich im Vorfeld die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen mit dem Oberbürgermeister verständigt. Unberührt davon bleiben die Vorgaben der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen natürlich auch an Silvester bindent.

In diesem Sinne wünschen wir allen einen "guten Rutsch" in ein gesundes neues Jahr!!!
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