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FOB-Antrag erfolgreich: Oelsnitz/Vogtl. zahlt Hochwasserhilfe

07.10.2021 – Am 13. Juli 2021 wurden zahlreiche Haushalte unserer Heimatstadt von einer enormen Hochwasserlage geschädigt. Wohnungen, Keller, Garagen und Gartenanlagen wurden zum Teil komplett zerstört. Darunter zählten Stadtteile, welche bislang nicht als Hochwassergebiet bekannt waren. Zusätzlich wurde eine große Menge an sperrigen Schwemmgut in die Grundstücke der Betroffenen gespült, welches ebenfalls von selbigen entsorgt werden musste. Da viele Haushalte keine Versicherung für Hochwasserschäden besitzen, müssen die Betroffenen den gesamten Schaden selbst tragen.
 
Aus Sicht unserer FOB-Stadträte sollte die Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. die entstandenen Entsorgungskosten erstatten und damit die finanzielle Belastung der betroffenen Einwohner unserer Heimatstadt mindern.

Aus diesem Grund stellte unsere FOB-Fraktion am 16. Juli einen Antrag, mit dem Ziel den betroffenen Haushalten des Juli-Hochwassers, die Entsorgungskosten für Sperr- und Sondermüll bis zu einem Höchstbetrag von 500,00 Euro zu erstatten. Die Antragsteller haben demnach glaubhaft zu versichern, dass die entstandenen Entsorgungskosten in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis stehen und von keiner Versicherung übernommen wurde. Der zulässige Zeitraum der Geltendmachung soll dabei vier Wochen, gerechnet ab dem Tag des Hochwassers (13.07.21) betragen. Die Frist zur Antragsstellung endet zum 31. Dezember 2021.

Zur Stadtratssitzung am 6. Oktober folgten die Abgeordneten des Oelsnitzer Stadtparlaments mehrheitlich dem Antrag unserer FOB-Fraktion.
Alle Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Homepage der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. unter folgendem Link:

https://www.oelsnitz.de/service/presse/news-einzelanzeige/wichtiger-hinweis-zur-auszahlung-der-entschaedigung-wegen-des-starkregenereignisses-vom-13-juli-2021
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