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Nachgefragt: Oelsnitz reißt Abgabefrist für Grundsteuererklärung

03.02.2023 – Millionen von Grundstückbesitzern mussten mit Stichtag 31. Januar 2023 eine Erklärung zur neuen Grundsteuerreform bei den für sie zuständigen Finanzämtern einreichen. In diesem Rahmen waren jedoch nicht nur Privatpersonen, Firmen und Vereine zur Abgabe aufgerufen, sondern auch alle Kommunen.
 
Wie aus der Berichterstattung der verschiedenen Medien zu erfahren war, schaffte es weder der Freistaat Sachsen noch der Vogtlandkreis die Abgabefrist einzuhalten. Diese Tatsache nahm unsere FOB-Stadtratsfraktion zu Anlass, und stellte eine offizielle Anfrage an die Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl., ob diese die Unterlagen für ihre grundsteuerpflichtigen Liegenschaften fristgerecht eingereicht hat? Aus dem Antwortschreiben des Oberbürgermeisters geht hervor, dass auch die Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. die Abgabefrist nicht einhalten konnte.

Als Grund wurde neben einem hohen Verwaltungsaufwand hinsichtlich der Aktualisierung von Flurstücken auch eine nicht ordnungsgemäße Datenpflege von Seiten des Finanzamtes angezeigt. Nach eigener Aussage steht die Stadtverwaltung hierzu jedoch in engem Kontakt mit dem Finanzamt, um die aktuellen Probleme aufzuarbeiten.
 
In diesem Bezug wurde fristgerecht eine Fristverlängerung beantragt, welche „telefonisch“ bis zum 31. März 2023 gewährt wurde. Bis zu diesem Datum muss nun die Oelsnitzer Finanzverwaltung für alle ihre insgesamt 823 Grundstücke die betreffenden Unterlagen einreichen.
 
Unsere Stadtratsfraktion wird am Thema festhalten und zum Ende der Fristverlängerung eine Information zum aktuellen Sachstand fordern.
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