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Nachgehakt: Stadtverwaltung beantragt erneute Fristverlängerung

12.05.2023 – Millionen von Grundstückbesitzern mussten mit Stichtag 31.01.2023 eine Erklärung zur neuen Grundsteuerreform bei den für sie zuständigen Finanzämtern einreichen. In diesem Rahmen waren jedoch nicht nur Privatpersonen, Firmen und Vereine zur Abgabe aufgerufen, sondern auch alle Kommunen.
 
Wie aus der Berichterstattung der verschiedenen Medien zu erfahren war, schaffte es weder der Freistaat Sachsen noch der Vogtlandkreis die Abgabefrist einzuhalten. Diese Tatsache nahm unsere FOB-Stadtratsfraktion zu Anlass, und stellte am 31.01.2023 eine erste offizielle Anfrage an die Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl., ob diese die Unterlagen für ihre grundsteuerpflichtigen Liegenschaften fristgerecht eingereicht hat? Aus dem damaligen Antwortschreiben des Oberbürgermeisters vom 01.02.2023 geht hervor, dass auch die Große Kreisstadt Oelsnitz/Vogtl. die Abgabefrist nicht einhalten konnte.

Als Grund wurde neben einem hohen Verwaltungsaufwand hinsichtlich der Aktualisierung von Flurstücken auch eine nicht ordnungsgemäße Datenpflege von Seiten des Finanzamtes angezeigt. Nach eigener Aussage steht die Stadtverwaltung hierzu jedoch in engem Kontakt mit dem Finanzamt, um die aktuellen Probleme aufzuarbeiten.
 
In diesem Bezug wurde fristgerecht eine Fristverlängerung beantragt, welche „telefonisch“ bis zum 31.03.2023 gewährt wurde. Bis zu diesem Datum sollte die Oelsnitzer Finanzverwaltung für alle ihre insgesamt 823 Grundstücke die betreffenden Unterlagen einreichen.
 
Am 03.04.2023 hakte unsere FOB-Stadtratsfraktion erneut in dieser Angelegenheit nach und wollte im Rahmen einer weiteren offiziellen Anfrage wissen, ob die Stadtverwaltung nun im Rahmen der gewährten Fristverlängerung bis zum 31.03.2023 die Grundsteuererklärung vollständig eingereicht hat? Aus deren Antwortschreiben vom 12.04.2023 geht hervor, dass auch diese Fristverlängerung nicht eingehalten werden konnte. Als Grund wurden hierfür Probleme zu Flurstücken mit sogenannten Sammelaktenzeichen hinter denen sich eine Vielzahl von Flurstücken verbergen und nach der Grundsteuerreform so nicht mehr in Gänze geführt werden können, angegeben. Dies bedeutet, dass diese zum Teil neue Aktenzeichen benötigen. Hier ist die Stadt auf die Zuarbeit des Finanzamtes angewiesen, welche die Aktenzeichen vergibt. Aufgrund des hohen Bearbeitungsstandes erfolge die Zuarbeit des Finanzamtes nur zeitverzögert, so dass die Stadtverwaltung nun erneut um eine weitere Fristverlängerung bis 30.06.2023 gebeten hat, deren Entscheidung bis zum Zeitpunkt des Antwortschreibens jedoch noch nicht vorlag.

Unsere Stadtratsfraktion wird diese Angelegenheit weiter im Blick behalten und zum Thema informieren.
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